Barig-Selbenhausen 
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Bildung einer Rettungsgasse: So geht’s!

Die Bildung einer Rettungsgasse wurde in Deutschland offiziell 1982 eingeführt und ist in § 11 Abs. 2 StVO gesetzlich geregelt. Eine funktionierende Rettungsgasse kann jedoch nur entstehen, wenn alle Kraftfahrer an einem Strang ziehen, die Vorschriften einhalten und ein Bewusstsein für die Situation entwickeln.

Vorsorge treffen – Bildung der Rettungsgasse bereits bei Stau

Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden (§ 11 Abs. 2 StVO).

Das heißt: Bereits bei stockendem Verkehr muss die Bildung einer Rettungsgasse angestrebt und offen gehalten werden. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen.

Nach einem Unfall zählt jede Minute! Jede Minute, die die Überlebenschance von Unfallopfern erhöht. Und jeder von uns kann Opfer eines Unfalls werden. Bitte tragen Sie mit dazu bei, schnelle Hilfe zu ermöglichen.

Da der Standstreifen nicht für Einsatzfahrzeuge geeignet ist – er ist nicht überall durchgehend ausgebaut, zudem können Pannenfahrzeuge den Weg versperren – ist die Bildung einer Rettungsgasse von entscheidender Bedeutung.

Freie Durchfahrt nur für Einsatzfahrzeuge

Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Arzt- und Abschleppfahrzeuge (§ 11 Abs. 2 StVO). Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt und wird bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld geahndet.

Blaulicht & Sirene – Was tun?

Wenn Sie Fahrzeuge mit Sondersignalen hören oder sehen …

  • verringern Sie die Geschwindigkeit.
  • versuchen Sie herauszufinden, aus welcher Richtung die Einsatzfahrzeuge kommen.
  • setzen Sie den Blinker, um den Verkehrsteilnehmern und Rettungsfahrzeugen mitzuteilen, zu welcher Seite Sie ausweichen möchten.
  • halten Sie im Zweifelsfall an, aber richten Sie Ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung aus, damit nicht das Heck Ihres Fahrzeugs in die Rettungsgasse hineinragt.
  • halten Sie ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann.
  • lassen Sie, wenn möglich, die Standspur frei.
  • achten Sie vor der Weiterfahrt darauf, ob noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen.

Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen je Richtung

  • Befahren Sie den linken Fahrstreifen, weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf dem mittleren oder rechten Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts.
 
   

Auf Straßen mit einem Fahrstreifen je Richtung

  • Fahren Sie zum rechten Fahrbahnrand.

Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen

  • Fahren Sie zum rechten Fahrbahnrand.
   

An Ampeln

  • Vor einer roten Ampel weichen Sie nach rechts aus und überfahren Sie erforderlichenfalls die Haltelinie. Halten Sie bei grüner Ampel an bzw. fahren Sie zur Seite.

Fußgänger/Radfahrer

  • Auch für Radfahrer und Fußgänger heißt es:
    Einsatzfahrzeuge haben Vorfahrt.

Quellen: ADAC e.V.